Seit dem 27. September 2026 gilt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 unmittelbar. Für Onlineshops, die Waren an Verbraucher verkaufen, ändert das die Produktseite, die Kasse und die Bestellbestätigung. Es sind zwei verschiedene Dinge. Das eine muss fast jeder Waren-Shop zeigen. Das andere nur in einem engen Fall.
Der Hinweis, den fast jeder Waren-Shop braucht
Verbraucher müssen vor dem Kauf klar erkennen, dass ihnen das gesetzliche Gewährleistungsrecht zusteht, einschließlich der Mindestdauer von zwei Jahren. Reparatur, Ersatz, Minderung oder Rücktritt gehören zu den wesentlichen Punkten. Dafür gibt es eine EU-weit einheitliche Mitteilung. Im deutschen Recht steht die Pflicht in Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB.
Im Onlineshop ist die farbige Fassung vorgesehen, nicht die Schwarz-Weiß-Fassung aus dem Laden. Die Grafik wird nicht nachgezeichnet, beschnitten oder um eigene Sätze ergänzt. Neben dem QR-Code braucht es online einen anklickbaren Link auf dasselbe Informationsangebot von „Your Europe“.
Der Hinweis muss nicht als große Grafik auf jeder Kachel der Kategorie stehen. Er muss im Shop auffindbar sein, und der Weg zur vollständigen Mitteilung muss klar sein. Vor dem Absenden der Bestellung und in der Bestellbestätigung gehört er in den Ablauf. Wer nur einen Satz in den AGB versteckt, erfüllt das nicht.
Das GARAN-Label ist die Ausnahme
Das GARAN-Label kennzeichnet eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Es ist nötig, wenn drei Dinge zusammenkommen: Die Garantie ist kostenlos, sie gilt für die ganze Ware und nicht nur für ein Einzelteil, und sie dauert länger als zwei Jahre. Außerdem muss der Hersteller Ihnen diese Angaben gegeben haben. Sie müssen nicht die Website jeder Marke absuchen.
Eine gekaufte Garantieverlängerung, eine Garantie nur auf den Akku oder eine Zusage von höchstens zwei Jahren löst das Label nicht aus. Steht es an, gehört es zum konkreten Produkt: Dauer, Marke und Modell sind die variablen Felder, der Rest der Kennzeichnung bleibt fest. In der Kasse und in der Bestätigung wird die volle Fassung gezeigt, nicht nur die kompakte.
Was im Shop konkret zu tun ist
- Prüfen, ob Sie Waren an Verbraucher verkaufen. Dann ist der harmonisierte Gewährleistungshinweis Ihr Thema.
- Die offizielle Farbgrafik verwenden und den Link zu „Your Europe“ klickbar machen.
- Den Hinweis vor dem Bestellbutton und in der Bestellbestätigung unterbringen.
- AGB, Produkttexte und Checkout auf Widersprüche prüfen. Ein eigener Satz darf die gesetzliche Gewährleistung nicht kürzer darstellen, als sie ist.
- Lieferanten fragen, ob eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre für die ganze Ware besteht. Nur dann das GARAN-Label am Produkt pflegen.
- In WooCommerce dafür eigene Felder nutzen, nicht einen Satz, der an jedem Produkt gleich hängt und manchmal falsch ist.
Die Leitlinien der Kommissionsdienste sind eine Arbeitshilfe, kein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Pflicht selbst gilt. Wer das Label selbst gestaltet, riskiert mehr als der, der die Vorlage nimmt und an der richtigen Stelle einbindet.
Das ist eine Orientierung für Shopbetreiber, keine Rechtsberatung. Wenn Sie den Hinweis und, wo nötig, das Label in WooCommerce sauber einbauen wollen, geht das über die WordPress-Agentur oder direkt über das Kontaktformular.





